zu www.best-in-fonds.de eine Marke der bluecon AG
Die blueccon AG, als Betreiber der Marke best-in-fonds.de, ist ein Finanzdienstleister mit einer Zulassung als Finanzanlagevermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 GewO. Die bluecon AG ist berechtigt Finanzdienstleistungen, insbesondere die Anlage- und Abschlussvermittlung von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes (InvG) öffentlich vertrieben werden sowie die Anlageberatung auszuüben.
Die Webseite www.best-in-fonds.de wird von der bluecon AG betrieben. Das Angebot auf dieser Webseite richtet sich an gut informierte Anleger, die nicht auf eine individuelle Anlageberatung angewiesen sind.
(1) Geltungsbereich
Das Gewerbe ist angemeldet nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung (GewO) und wurde ausgestellt von: Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer in Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Bundesrepublik Deutschland, Telefon: +49 (0) 711 20050, www.stuttgart.ihk24.de
Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 S. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO) wurde erteilt durch:
Industrie- und Handelskammer in Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, Bundesrepublik Deutschland, Telefon: +49 (0) 711 20050, www.stuttgart.ihk24.de
Registrierungsnummer im Vermittlerregister nach § 11 a Abs. 1 GewO:
D-F-175-KW6F-71
Finanzanlagenvermittlerregister: www.vermittlerregister.info
Status: Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 der Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
– § 34 f Gewerbeordnung
– Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Die bluecon AG ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart; Bundesrepublik Deutschland, Telefon: +49 (0) 711 20050, www.stuttgart.ihk24.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (im Folgenden: "Anleger") und der bluecon AG, Marke best-in-fonds.de (nachfolgend auch best-in-fonds.de genannt).
Das Angebot von best-in-fonds richtet sich, in der Regel, ausschließlich an natürliche und juristische Personen, die ihren Wohnsitz bzw. Geschäftssitz in Deutschland oder Österreich haben und ist deshalb in deutscher Sprache gefasst. Nur diesen Interessenten ist der Zugriff auf die nachfolgenden Informationen gestattet. Die nachfolgenden Informationen richten sich insbesondere nicht an US-Personen im Sinne der Regulation S des US Securities Act 1933 sowie Internet-Nutzern mit Wohnsitz in Großbritannien und Nordirland, Kanada und Japan. Das Angebot von best-in-fonds.de richtet sich ebenfalls nicht an Personen in Ländern, die das Vorhalten bzw. den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen.
best-in-fonds.de erbringt gegenüber dem Anleger Anlagevermittlungsleistungen bezogen auf Anteile an offenen Investmentvermögen im Folgenden: "Investmentanteile". best-in-fonds.de erbringt und schuldet gegenüber dem Anleger keine anderen Leistungen.
(2) Fondsdepoteröffnung Die Inanspruchnahme von Leistungen der best-in-fonds.de setzt voraus, dass der Anleger ein Fondsdepot bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®), ein Unternehmen der comdirect Gruppe (im Folgenden: "ebase") eröffnet und einen entsprechenden Depotvertrag mit der ebase schließt.
Vertragspartner dieses Depotvertrages sind ausschließlich der Anleger und ebase. Der Inhalt des Depotvertrages richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. Dies gilt auch für durch best-in-fonds.de vermittelte Depots. Aus ihm entstehen keinerlei Pflichten der best-in-fonds.de.
(3) Kundengelderbest-in-fonds.de nimmt keinerlei Kundengelder entgegen und tritt ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzdienstleistungsanbieter (z.B. Kapitalanlagegesellschaft) auf.
(4) Änderungen dieser AGBÄnderungen dieser AGB sowie die Einführung weiterer Bedingungen werden dem Anleger spätestens zwei Monate vor dem beabsichtigten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils vorgeschriebenen gesetzlichen Form mitgeteilt. Die Zustimmung des Anlegers zu den Änderungen oder Erweiterungen gilt als erteilt, wenn der Anleger nicht vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens widersprochen hat. Auf den Eintritt dieser Fiktion wird der Anleger hingewiesen. Abweichende Vereinbarungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
(1) Anlagevermittlung/Beschränkung auf Investmentanteile
best-in-fonds.de vermittelt dem Anleger Vertragsabschlüsse im Bereich von Investmentfonds. Die Vermittlung erfolgt ausschließlich über die Webseite von best-in-fonds.de unter www.best-in-fonds.de (im Folgenden: "Webseite"). Die Vermittlungsleistungen von Vertragsabschlüssen der best-in-fonds.de sind auf Investmentanteile beschränkt. Andere Anlagemöglichkeiten wird die best-in-fonds.de bei der Anlagevermittlung nicht anbieten.
(2) Vertragsschluss
Zwischen dem Anleger und der best-in-fonds kommt ein Vermittlungsvertrag zustande. Im Rahmen des jeweiligen Vermittlungsvertrags wird über die Erbringung von Finanzdienstleistungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Dienstleistung, d.h. der Depotbank ein Vertrag geschlossen. Vertragspartner dieser Verträge sind ausschließlich der Kunde und die ebase. Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der ebase gelten ausschließlich die jeweiligen Bedingungen des Vertragsverhältnissen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase.
Da best-in-fonds.de die Verträge zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter nur vermittelt und die vom Kunden gewünschte Dienstleistung nicht selbst erbringt, werden dem Kunden die zu übermittelnden Informationen nicht von best-in-fonds.de sondern von dem die Leistung erbringenden Anbieter geschuldet. Der Kunde stellt best-in-fonds.de insofern von jeglichen Ansprüchen aufgrund nicht erfolgter oder fehlerhafter Übermittlung der Informationen frei.
Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist in jedem Fall eine erfolgreich durchgeführte Legitimation sowie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare Discountvereinbarung, Analysebogen zum Anlageverhalten. best-in-fonds.de ist bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten in die Vertragsverhältnisse zwischen den jeweiligen Anbietern nicht selbst eingebunden und in keinem Fall Erfüllungsgehilfin des Anbieters der jeweiligen Finanzdienstleistung bzw. des jeweiligen Produktes.
best-in-fonds.de ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen einen Vertragsabschluss mit einem Kunden abzulehnen.
(3) Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Anleger ist verpflichtet, best-in-fonds.de vollständig über seine Risikobereitschaft sowie seine Risikoneigung und seine Anlageziele bzw. den Anlagezeitraum zu informieren. Er ist verpflichtet, die Angaben im Analysebogen zum Anlageverhalten vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher persönlicher Daten ist allein der Anleger verantwortlich. Aufträge müssen einen eindeutigen Inhalt haben. Missverständliche Aufträge können zu Nachfragen und Verzögerungen führen. Diese Verzögerungen gehen ausschließlich zu Lasten des Anlegers.
Der Anleger ist selbst dafür verantwortlich, sich über die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Klauseln und Vertragsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners bzw. der jeweils eingebundenen Dienstleister insbesondere auch der depotführenden Bank und die anwendbaren Gesetze zu informieren. Dies insbesondere in Kenntnis der Tatsache, dass die angebotenen Produkte jeweils eigenen Gesetzen, Bedingungen und Vorschriften unterliegen.
Dem Anleger obliegt die Sorgfalt sich alle notwendigen Informationen (Verkaufsprospekt, Wesentliche Anlegerinformationen (WAI), Key Investor Document (KID), Rechenschaftsbericht, Halbjahresbericht und Jahresbericht des jeweiligen Investmentfonds oder sonstigen Finanzmarktproduktes) für seine Anlageentscheidung selbst zu beschaffen.
best-in-fonds.de ist nicht verpflichtet, Angaben des Anlegers zu hinterfragen oder weitergehende Informationen vom Anleger einzuholen. Eine Haftung von best-in-fonds.de für auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Anlegers beruhende Anlageentscheidungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Anlegers ist best-in-fonds.de bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.
Der Kunde stellt best-in-fonds von der Haftung für jeglichen Schaden, der ihm durch einen Obliegenheitsverstoß bzw. einen Verstoß ihm obliegender Mitwirkungspflichten entstanden ist, frei.
(4) Kundenaufträge best-in-fonds.de leitet den Anlegerauftrag (im Regelfall den Depoteröffnungsantrag) unverzüglich per Post an die Depotbank, ebase, weiter. Ein Rechtsanspruch auf die unverzügliche Weiterleitung besteht nicht.
best-in-fonds.de ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die vom Anleger gewünschte Dienstleistung erfolgreich über die ebase zu vermitteln oder die Dienstleistung selbst zu erbringen.
Sofern Originaldokumente vorgeschrieben sind (z.B. bei Depoteröffnungen), werden Aufträge nur bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen postalisch im Original weitergeleitet.best-in-fonds.de prüft nicht, ob ein vom Anleger, abweichend von den ihm formulierten Risikoprofil, ausgewählter Investmentanteil seinem Risikoprofil entspricht. In diesem Fall ist eine Haftung von best-in-fonds.de gegenüber dem Anleger ausgeschlossen. best-in-fonds.de ist nicht befugt, sich bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen Eigentum oder Besitz an den Geldern oder Investmentanteilen des Anlegers zu verschaffen. Der Kunde stellt best-in-fonds.de von der Haftung für jedweden Schaden, der ihm durch einen Verstoß gegen die in diesen AGB genannten für ihn bestehenden Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten entstehen sollten, frei.
(1) Jegliches Angebot von best-in-fonds.de richtet sich an den erfahrenen, risikobewussten und informierten Anleger. best-in-fonds.de leistet keinerlei Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Die Entscheidung für den Kauf oder Verkauf von Investmentfondsanteilen trifft der Anleger eigenständig und eigenverantwortlich. Die von best-in-fonds.de zur Verfügung gestellten Informationen zu Investmentanteilen sollen lediglich die selbständige Anlageentscheidung des Anlegers erleichtern. Der Kunde stellt best-in-fonds.de sowie deren Erfüllungsgehilfen ausdrücklich von jeglicher Beraterhaftung frei.
(2) Die Entscheidung für den Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten trifft der Anleger eigenständig und eigenverantwortlich aufgrund eigener Kenntnisse der Marktzusammenhänge.
(3) best-in-fonds.de erteilt weder Empfehlungen für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren noch eine Anlageberatung. best-in-fonds gibt lediglich den Auftrag des Kunden an die ausführende Stelle weiter ("execution only"). Execution Only (Keine Anlageberatung, keine Geeignetheitsprüfung, keine Angemessenheitsprüfung, keine Prüfung der Risikoklassen der Investmentfonds und keine Vermögensverwaltung).
(4) Die von best-in-fonds.de zur Verfügung gestellten Informationen zu Produkten stellen keine Kaufempfehlungen dar.
(5) Die Anlageentscheidung wird vom Anleger allein auf Grundlage des ihm vorliegenden vollständigen Verkaufsprospektes, dem Key Investor Document (KID), Wesentliche Anlegerinformationen (WAI), ggf. Rechenschaftsberichten und anderen offiziellen Veröffentlichungen des Emittenten getroffen. Die Auswertung der Prospektangaben in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Risikostruktur werden vom Anleger auf dessen ausdrücklichen Wunsch ohne Mithilfe des Vermittlers vorgenommen.
(1) Laufzeit Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Kündigungsrechte des Anlegers Der Anleger kann diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
(3) Kündigungsrecht von best-in-fonds.de best-in-fonds.de kann diesen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen ordentlich kündigen. Das Recht von best-in-fonds.de zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere aber nicht ausschließlich vor,
a) wenn der Anleger unzutreffende Angaben gemacht hat
b) die depotführende Bank das Anlegerdepot kündigt
(4) Automatische Beendigung des Vertrages Dieser Vertrag endet automatisch ohne Erklärung einer Partei, wenn der zwischen dem Anleger und der ebase bestehende Depotvertrag endet. best-in-fonds.de ist berechtigt, die ebase über die Beendigung dieses Vertrages zu informieren.
(1) Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Anleger und best-in-fonds.de erfolgt auf elektronischem Weg per E-Mail oder telefonisch. Dies gilt nicht für Depoteröffnungsunterlagen oder Kündigungserklärungen. Best-in-fonds.de darf dem Anleger Informationen, Schreiben und andere Mitteilungen auch per unverschlüsselter E-Mail und in Form von elektronischen Abschriften und Dateien als dauerhaften Datenträger an die vom Anleger in diesem Vertrag angegebene E-Mail-Adresse zusenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Anleger ist ausdrücklich damit einverstanden, Verkaufs- und Vertragsunterlagen per E-Mail in Form von elektronischen Abschriften und Dateien sowie Informationen auf dauerhaften Datenträgern im Sinne verschiedener Aufsichtsgesetze per E-Mail in Form von elektronischen Dateien zu erhalten.
(2) Depotinformationen
ebase richtet für den Anleger in dem geschützten Bereich der Webseite einen Ordner mit der Bezeichnung "online Postkorb" ein. In diesem Ordner werden dem Anleger insbesondere Abrechnungen, Depotauszüge, Mitteilungen und allgemeine Anlegerinformationen, die den Geschäftsverkehr mit ebase betreffen, bereitgestellt (im Folgenden: "Mitteilungen"). Die Nutzung des Dokumenten-Ordners erfolgt nur über den geschützten Bereich der Webseite von ebase.
(3) Anrufe im Kundenservice
Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass seine Anrufe im Kundenservice zur Dokumentation aufgezeichnet und für Trainingszwecke verwendet werden können.
(1) Entgelte, Höhe der Entgelte
Dem Kunden wird durch die bluecon AG der Zugang zu mehr als 7.000 Fonds und über 400 ETFs ermöglicht. Die FinLogic GmbH gewährt dem Kunden eine maximale Rabattierung des Ausgabeaufschlages/Agio´s in Höhe von bis zu 100%, sofern dies durch die Fondsgesellschaft nicht untersagt ist.
Der Anleger vergütet best-in-fonds.de für deren nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Leistungen nach dem jeweils aktuellen Preismodell. Das Preismodell ist in seiner jeweils aktuellen Fassung als Anlage 1 beigefügt. Weitere Informationen zu Kosten gemäß § 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung ergeben sich ebenfalls aus Anlage 1.
Hier geht es zur Erläuterung standardisierte Kosteninformation
Hier geht es zur standardisierten Kosteninformation
Hier geht es zum Preis-/Leistungsverzeichnis der ebase
Die bluecon AG erhält von der ebase für ihre Dienstleistungen, insbesondere für die zur Verfügungstellung einer Infrastruktur im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Vergütungen. Dem Kunden entstehen durch die Vermittlungstätigkeit grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten, da die Vergütungen aus der Verwaltungsvergütung bzw. der Abschlussgebühr der Finanzmarktprodukte gezahlt wird.
Die bluecon AG erhält bei Fondsanteilskäufen des/der Kunden oder Vertragsabschlüssen anderer Finanzdienstleistungen unter Umständen eine Vertriebsprovision. Die maximale Vertriebsprovision entspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds oder den Vertragsunterlagen angegebenen maximalen gültigen Ausgabeaufschlages bzw. der Abschlussgebühr.
Die bluecon AG erhält zeitanteilige Vergütungen (laufende Vertriebsprovision), solange Investmentfondsanteile gehalten werden. Die Höhe der laufenden Vertriebsprovision berechnet sich als prozentualer Anteil des jeweiligen Wertes der verwahrten Fondsanteile und beträgt - je nach Abrechnung der jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft und Art des Fonds - pro Jahr 0,0 % bis zu 50 % der jährlichen Verwaltungsvergütung der jeweiligen Fondsanteile.
Die bluecon AG erhält von Fondsgesellschaften oder Produktgebern unter Umständen monetäre Zuwendungen, wie Marketingzuschüsse sowie geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen etc.).
(2) Die jeweiligen Verwaltungs- oder Abschlussgebühren sind in den Verkaufsunterlagen der Investmentfonds oder den Preisverzeichnissen bzw. den Depoteröffnungsunterlagen des jeweiligen Anbieters zu entnehmen. Wünscht der Kunde eine weitergehende Konkretisierung dieser Angaben, so wird ihm die gewünschte Auskunft auf Nachfrage von best-in-fonds.de erteilt werden.
(3) Darüber hinaus gewährt die ebase der bluecon AG unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen in Höhe von jährlich maximal 8,00 EUR, bezogen auf die Anzahl der jeweils vermittelten Depots bzw. Konten. Nähere Einzelheiten zu den von der ebase gewährten Vergütungen sind auf Anfrage bei der best-in-fonds.de zu erfahren.
(4) Der Kunde verzichtet auf seine aus den in diesem Abschnitt dargestellten Provisionszahlungen herrührenden jetzigen und zukünftigen etwaigen Herausgabeansprüche.
(5) Änderung von Entgelten
best-in-fonds.de behält sich eine jederzeitige Anpassung der Entgelte nach billigem Ermessen vor (§ 315 Bürgerliches Gesetzbuch), sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen nicht dagegensprechen. Änderungen der Entgelte erfolgen entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(6) Steuern
Im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf von Investmentanteilen können Steuern anfallen. Diese sind nicht in der best-in-fonds.de gegenüber geschuldeten Vergütung enthalten. Der Anleger ist für die korrekte Angabe und Abführung etwaiger Steuern selbst verantwortlich.
Zu diesem Thema informieren wir Sie auf der separaten Seite "Datenschutzerklärung".
best-in-fonds.de wird die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchführen.
best-in-fonds.de haftet für Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es werden vertragswesentliche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anleger als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (nachfolgend "Kardinalpflichten"), verletzt. Bei der Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit verbleibt es bei der Haftung nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Ansprüche aufgrund einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Weitergeleitete Aufträge Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass best-in-fonds.de einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt best-in-fonds.de den Auftrag dadurch, dass sie ihn an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft insbesondere die Weiterleitung von Aufträgen des Anlegers an die depotführende Bank. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung von best-in-fonds.de auf die ordnungsgemäße Weitergabe des Auftrags.
(1) best-in-fonds.de lehnt jegliche Haftung (einschließlich Fahrlässigkeit und Haftung gegenüber Drittpersonen), für direkte, indirekte oder zufällige Schäden, für Folgeschäden oder mittelbare Schäden, inklusive entgangene Gewinne oder Forderungen und Ansprüche von Drittparteien, irgendwelcher Art aus vertraglicher, außervertraglicher, verschuldensunabhängiger oder anderer Haftung ab, welche mit dem Zugriff auf die Webseiten oder mit der aus der Benutzung der auf diesen Webseiten enthaltenen Informationen, Performance- oder anderen Darstellungen, Links oder anderen Mitteilungen oder mit den Risiken der Finanzmärkte oder aus Handlungen oder Unterlassungen, die daraus erwachsen, zusammenhängen.
(2) best-in-fonds.de übernimmt keinerlei Haftung für das Endgerät des Anlegers, den technischen Zugang zu ihren Webseiten sowie für die dafür notwendige Software, die Benutzung der Webseiten oder dass der Zugriff die Webseiten fehlerfrei verläuft. best-in-fonds schließt auch die Haftung für sämtliche Schäden, die aus der Benutzung des Internets entstehen aus und haftet nicht für die Folgen von Störungen, Unterbrechungen und Verzögerungen insbesondere in der Verarbeitung. Ferner haftet best-in-fonds.de nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Anlegern (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank).
(3) Haftungsansprüche sind insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können.
(4) Keine Haftung für Dokumente Dritter best-in-fonds.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der von ebase übermittelten Daten und prüft diese nicht. Die Verkaufsunterlagen, wesentliche Anlegerinformationen sowie das Werbematerial und sonstige, gesetzlich vorgeschriebene Informationen betreffend die Investmentanteile erhält der Anleger über den online Zugang der ebase. best-in-fonds.de haftet nicht dafür, dass diese Unterlagen vollständig, richtig, nicht irreführend oder nicht veraltet sind. Rechtsgültige Formulierungen sind dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase zu entnehmen. Eine Auswertung bzw. Prüfung auf Richtigkeit der Unterlagen hat der Anleger selbst vorzunehmen
(5) Die best-in-fonds ist um die Richtigkeit und Aktualität der von ihr bereitgestellten Informationen und Daten bemüht. Eine Haftung oder Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Daten oder Berechnungen ist jedoch ausgeschlossen.
(6) Eine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung ist von best-in-fonds.de mit der Internetdokumentation oder sonstigen Informationsbereitstellung nicht beabsichtigt. best-in-fonds.de haftet weder für direkte noch indirekte Schäden die durch die Nutzung der Informationen oder Daten entstehen, die von best-in-fonds.de den Anlegern bereitgestellt werden.
(7) best-in-fonds.de übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung im Einzelfall günstiger bei einem Mitbewerber oder anderen Vertragspartner erworben werden kann. Der Anleger wird insofern keinerlei Ansprüche gegen best-in-fonds.de geltend machen.
(8) Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Vertragsverhältnis verjähren gemäß § 195 BGB innerhalb der regelmäßigen Verjährungstrist von drei Jahren, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach der Durchführung des konkreten Vermittlungsauftrags im Rahmen des Vermittlungsvertrags. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
(9) Die Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse in diesem Abschnitt gelten entsprechend für Organe und die Mitarbeiter der FinLogic GmbH. (10) Keine Haftung für Anlageerfolg Eine Garantie oder Zusicherung für die Erreichung der persönlichen Anlageziele des Anlegers gibt best-in-fonds.de nicht.
Änderungen oder Ergänzungen oder der Verzicht auf einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieses § 8 bedürfen der Textform.
Änderungen dieser AGB, einschließlich Änderungen des Preismodells, bietet best-in-fonds.de den Anlegern spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an. Die Zustimmung des Anlegers zu den vorgeschlagenen Änderungen gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung best-in-fonds.de nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen mitteilt. best-in-fonds.de weist den Anleger auf diese Genehmigungswirkung in dem Angebot besonders hin.
(1) Keine Übertragbarkeit
Die Rechte aus diesen AGB können durch den Anleger nicht ohne die Zustimmung von best-in-fonds.de übertragen werden.
(2) Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Diese AGB, seine Auslegung sowie alle mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesen AGB, einschließlich seiner Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von best-in-fonds.de. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtsgültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.
Kostenaufklärung gemäß § 13 Abs. 3 (FinVermV) Finanzanlagenvermittlungsverordnung:
Preismodell einfach und transparent
(1) best-in-fonds.de gewährt die maximale Rabattierung des Ausgabeaufschlags in Höhe von bis zu 100%, sofern die Fondsgesellschaften oder die ebase keine abweichende Regelung vorschreiben (Hinweis: Die Deka- und Union-Gruppe erlauben zum Beispiel keine maximale Rabattierung).
(2) Die Konditionen von best-in-fonds.de können durch eventuelle zukünftige Veränderungen, Fondsschließungen, Provisionsänderungen oder Restriktionen durch die Fondsgesellschaften regelmäßig angepasst werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bonus auf den Ausgabeaufschlag beim Erwerb von Fondsanteilen besteht nicht.
(3) Übersteigt der Nettoinventarwert aller Investmentfondsanteile (ohne ETF) im ebase Investmentdepot, das über best-in-fonds.de vermittelt wurde, zum 31.12. des selben Jahres 25.000,- Euro, so erstattet best-in-fonds.de auf Antrag bis zum 31.03. des Folgejahres die jeweilige Depotgebühr des Kunden.
(4) Berechnungsgrundlage für die Rückerstattung der Depotgebühr, ist der Nettoinventarwert aller Fondsanteile. Ausgenommen sind Fondsanteile, die bei ebase verwahrt, aber nicht über ebase erworben werden können, ohne Exchange Traded Funds (ETFs). Die Zusage zur Rückerstattung der Depotgebühr kann von best-in-fonds.de nur für das folgende Kalenderjahr widerrufen werden.
(5) Diese Informationen umfassen Angaben zu dem Gesamtpreis der vom Anleger in Anspruch genommenen Leistungen, einschließlich sämtlicher mit den Leistungen verbundenen Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen, bzw. legen die Grundlagen für dessen Berechnung offen. Der Anleger muss zusätzlich zum Gesamtpreis eigene Auslagen (z.B. für Internetnutzung) tragen.
Hier geht es zur Erläuterung standardisierte Kosteninformation
Hier geht es zur standardisierten Kosteninformation
Hier geht es zum Preis-/Leistungsverzeichnis der ebase
Der Gesamtpreis setzt sich wie folgt zusammen:
(a) Kosten Dritter Für die Verwaltung der einzelnen Investmentanteile erheben die Kapitalverwaltungsgesellschaften der jeweiligen Investmentvermögen eigene Gebühren bzw. können Gebühren Dritter dem jeweiligen Investmentvermögen belastet werden. Diese Gebühren werden nicht direkt von dem Anleger (als zusätzliche Belastung zum Kaufpreis bzw. durch Depotgebühren) einbehalten, sondern werden aus dem jeweiligen Investmentvermögen geleistet.
Die Höhe der laufenden Kosten beträgt nach den Angaben der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft (siehe die jeweiligen Verkaufsprospekte und wesentlichen Anlegerinformationen (WAI)) bei den von best-in-fonds.de vermittelten Investmentanteilen zum Beispiel bis zu 3% p.a. bei aktiv gemanagten Investmentvermögen bzw. zum Beispiel bis zu 1% p.a. bei Exchange Traded Funds (ETF) bezogen auf den durchschnittlichen Wert eines Investmentanteils (zu den jeweiligen Bewertungsstichtagen).
(b) Steuern und Kosten für weitere Dienstleistungen Im Zusammenhang mit den gehaltenen Investmentanteilen können dem Anleger weitere Kosten und Steuern entstehen. Abhängig davon, wie und wo der Anleger steuerlich veranlagt ist und ob der Anleger weitere Dienstleister im Zusammenhang mit der Investition in die Investmentanteile (z.B. Steuerberater, finanzierende Bank) eingeschaltet hat, können für den Anleger weitere Kosten in unterschiedlicher Höhe im Zusammenhang mit den von best-in-fonds.de erbrachten Dienstleistungen anfallen. Eventuell anfallende Steuern richten sich nach der konkreten steuerlichen Veranlagung des Anlegers und können durch best-in-fonds.de nicht beziffert werden.
Zuwendungen
(1) Die bluecon AG erhält von der ebase für ihre Dienstleistungen, insbesondere für die zur Verfügungstellung einer Infrastruktur im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Vergütungen. Dem Kunden entstehen durch die Vermittlungstätigkeit grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten, da die Vergütungen aus der Verwaltungsvergütung bzw. der Abschlussgebühr der Finanzmarktprodukte gezahlt wird.
(2) best-in-fonds.de erhält bei Fondsanteilskäufen des/der Kunden unter Umständen eine Vertriebsprovision. Die maximale Vertriebsprovision entspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds oder den Vertragsunterlagen angegebenen maximalen gültigen Ausgabeaufschlages bzw. der Abschlussgebühr.
(3) best-in-fonds.de erhält zeitanteilige Vergütungen (laufende Vertriebsprovision), solange Investmentfondsanteile gehalten werden. Die Höhe der laufenden Vertriebsprovision berechnet sich als prozentualer Anteil des jeweiligen Wertes der verwahrten Fondsanteile und beträgt - je nach Abrechnung der jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft und Art des Fonds - pro Jahr 0,0 % bis zu 50 % der jährlichen Verwaltungsvergütung der jeweiligen Fondsanteile. Bei ETF´s erhält die best-in-fonds keine Vergütung.
(4) best-in-fonds.de erhält von Fondsgesellschaften oder Produktgebern unter Umständen monetäre Zuwendungen, wie Marketingzuschüsse sowie geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen etc.).
(5) Die jeweiligen Verwaltungs- oder Abschlussgebühren sind in den Verkaufsunterlagen der Investmentfonds oder den Preisverzeichnissen bzw. den Depoteröffnungsunterlagen des jeweiligen Anbieters zu entnehmen. Wünscht der Kunde eine weitergehende Konkretisierung dieser Angaben, so wird ihm die gewünschte Auskunft auf Nachfrage von best-in-fonds.de erteilt werden.
(6) Darüber hinaus gewährt die ebase der bluecon AG unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen in Höhe von jährlich maximal 8,00 EUR, bezogen auf die Anzahl der jeweils vermittelten Depots bzw. Konten. Nähere Einzelheiten zu den von der ebase gewährten Vergütungen sind auf Anfrage bei der FinLogic GmbH zu erfahren.
(7) Der Kunde verzichtet auf seine aus den in diesem Abschnitt dargestellten Provisionszahlungen herrührenden jetzigen und zukünftigen etwaigen Herausgabeansprüche.
Information über den Umgang der best-in-fonds.de mit möglichen Interessenkonflikten (Anlegerhinweis nach §13 Abs. 5 FinVermG):
Die bluecon AG (nachfolgend "bluecon") ist ein Finanzanlagenvermittler mit einer Geschäftserlaubnis nach § 34f Abs.1 S. 1 Nr. 1-3 Gewerbeordnung (GewO) und zur Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von inländischen, EU- und ausländischen Investmentvermögen, die nach dem KAGB in Deutschland vertrieben werden dürfen, sowie bestimmter anderer Vermögensanlagen und auf diese bezogene Dienstleistungen berechtigt.
Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für ihre Kunden Dienstleistungen in Bezug auf Finanzanlagen erbringen, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.
(1) Mögliche Interessenkonflikte:
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die Erbringung der Anlagevermittlung einen potentiellen Vorteil für die eine Seite und gleichzeitig einen potentiellen Nachteil für Sie als Kunden beinhaltet. Interessenkonflikte können in den Beziehungen zwischen Ihnen als Anleger und bluecon, unserer Geschäftsleitung oder einem unserer Mitarbeiter oder anderen Personen, die mit bluecon verbunden sind, aber auch zwischen Ihnen und anderen bluecon Kunden auftreten. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:
· durch unser eigenes wirtschaftliches (Umsatz-)Interesse;
· bei dem Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen von Dritten im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen inkl. der Anlagevermittlung;
· aus Beziehungen von bluecon mit den Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die vermittelten Investmentfondsanteile ausgeben;
· aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen.
(2) Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte
Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Verhalten und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Eine Verringerung des Interessenkonfliktpotenzials folgt zudem aus dem Umstand, dass wir keine Anlageberatung erbringen und unsere Mitarbeiter strengstens angehalten sind, sich subjektiven Bewertungen zu den über best-in-fonds.de erhältlichen Finanzinstrumenten zu entziehen. Bei bluecon haben wir zudem organisatorische Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses und Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen getroffen. Wir sind bei bluecon der Überzeugung, dass durch unsere internen Abläufe und durch die Art des Geschäftsmodells, bei dem der Kunde seine Fonds selbst auswählt, ein Interessenkonflikt sehr minimiert ist.
Wir überprüfen unsere Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten regelmäßig, ggf. werden wir unsere Grundsätze zur Vermeidung von Interessenskonflikten überarbeiten und die geänderte Version veröffentlichen.