Investmentfonds haben den Vorteil, dass sie als so genanntes Sondervermögen absolut konkurssicher sind. Selbst im theoretischen Fall einer Insolvenz der Investmentgesellschaft oder der Depotbank geht das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleibt eigenständig erhalten. Für andere Anlagen gilt: Wird der Emittent insolvent, geht der Anleger leer aus oder er bekommt nur einen Teil seines eingesetzten Kapitals aus der Konkursmasse zurück.
Investmentfonds basieren auf eindeutigen rechtlichen Grundlagen und werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. In Verbindung mit den Kontroll- und Überwachungsfunktionen der Depotbank sowie den Halbjahres- und Jahresberichten der Fonds, die von Wirtschaftsprüfern zu testieren sind, ist der Anlegerschutz auf höchstmöglichem Niveau sichergestellt. Zudem ist bei keinem anderen Anlageprodukt der Anbieter in vergleichbarer Form auf das Anlegerinteresse verpflichtet.
Investmentgesellschaften geben den Anlegern in Berichten und monatlichen Übersichten ein umfassendes Bild über die Situation und die Wertentwicklung eines Fonds. Alles, was Fondsmanager für Investmentfonds kaufen oder verkaufen, wird im Jahresbericht veröffentlicht. Dabei werden alle Wertpapiere sowie weitere Informationen zu Branchen, Regionen und Emittenten detailliert aufgeführt.
Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio / TER) gibt Aufschluss darüber, welche Kosten bei einem Investmentfonds jährlich anfallen. Berücksichtigt werden alle Kosten, die in der Ertrags- und Aufwandsrechnung detailliert aufgeführt werden. Die Gesamtkostenquote wird in allen nach Abschluss des Geschäftsjahres veröffentlichten Verkaufsunterlagen und Werbeinformationen ausgewiesen. Anders bei Zertifikaten: Durch die Auflegung und den Abverkauf kann der Emittent Einnahmen erzielen, die für den Normalanleger nicht als Kosten erkennbar sind.
Nur wer das Anlageprodukt versteht, kann auch die Risiken und Chancen selbst richtig einschätzen. Bei Investmentfonds ist die breite Risikostreuung auf eine Vielzahl von Emittenten, Wertpapieren oder Immobilien gesetzlich geregelt. Um Funktionsweise, Anlageziele und -risiken von Investmentfonds zu verstehen, muss man kein Finanzwissenschaftler sein. Diese Verständlichkeit ist im Normalfall bei Zertifikaten nicht gegeben.
Ausgabe- und Rücknahmepreise von Investmentfonds werden nach objektiven und nachprüfbaren Berechnungen ermittelt. Der Rücknahmepreis eines Investmentfonds resultiert aus dem Inventarwert des Fondsvermögens. Anzahl und Umfang der täglichen Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen haben hingegen keinen Einfluss auf die Anteilpreise. Bei Zertifikaten fehlt es häufig an klaren Vorgaben für die Preisbildung. In der Regel bestimmt der Emittent die Geld- und Briefkurse allein.
Für Investmentfonds gibt es zahlreiche Wertentwicklungsvergleiche sowie Ratings und Rankings mit teilweise mehrere Jahrzehnte zurückreichender Historie. Auch die Absatzzahlen und Volumina der Fonds werden von der Investmentbranche monatlich bekannt gegeben. Damit kann sich der Anleger jederzeit über die Angebote informieren und Vergleiche anstellen.
Fazit:
Der hohe Anlegerschutz und die Transparenz von Fondsprodukten erstrecken sich von der Preisberechnung über die Dividenden, die den Fonds und damit den Anlegern ausnahmslos zufließen, bis zur Überwachung und Beaufsichtigung der Fondsmanager durch neutrale Stellen wie Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsamt. Ausgabe- und Rücknahmepreis werden objektiv nachprüfbar ermittelt. Damit sind Investmentfonds in der Summe ihrer Eigenschaften das überlegene Instrument und insbesondere für den langfristig ausgerichteten Anleger unverzichtbar.
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Quelle: BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.